Kurzantwort:
Selbstbehauptung reicht insbesondere dann nicht als alleinige Strategie, wenn eine Situation durch akute Gefahr, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Missbrauch, massive Drohungen, wiederholte Grenzverletzungen oder erhebliche Machtasymmetrien geprägt ist.
Eine betroffene Person ist nicht verpflichtet, einen gefährlichen Menschen durch besonders gute Kommunikation zur Einsicht zu bringen.
Eine ignorierte Grenze beweist nicht, dass die Grenze falsch oder unklar formuliert wurde.
In solchen Situationen können Schutz, Abstand, Unterstützung, Fachberatung, Polizei, medizinische Hilfe oder andere zuständige Stellen erforderlich sein.
Kommunikation und Schutz sind unterschiedliche Ebenen
Ein Kommunikationsmodell kann helfen, ein Anliegen, eine Grenze oder eine Entscheidung verständlich auszudrücken.
Es kann jedoch nicht garantieren, dass ein anderer Mensch eine Grenze respektiert, auf Gewalt verzichtet oder kooperiert.
Deshalb müssen kommunikative Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen voneinander unterschieden werden.
Eine ignorierte Grenze ist nicht automatisch ein Kommunikationsfehler
Eine Person kann eine Grenze verständlich, ruhig und eindeutig formulieren und dennoch erleben, dass sie missachtet wird.
Daraus folgt nicht, dass die betroffene Person nur deutlicher, empathischer oder geschickter hätte kommunizieren müssen.
Verantwortung für Gewalt, Übergriffe oder bewusste Grenzverletzungen darf nicht auf die Kommunikationsleistung der betroffenen Person verschoben werden.
Direkte Konfrontation ist keine Pflicht
In einer gefährlichen oder unberechenbaren Situation kann direkte Konfrontation das Risiko erhöhen.
Es kann deshalb sinnvoller sein, Abstand herzustellen, einen sicheren Ort aufzusuchen, andere Menschen hinzuzuziehen oder professionelle Hilfe zu kontaktieren.
Gerechte Selbstbehauptung verlangt nicht, eine gefährliche Situation durch ein persönliches Gespräch lösen zu müssen.
Bei akuter Gefahr hat Sicherheit Vorrang
Bei akuter Bedrohung weist die Polizeiliche Kriminalprävention auf die Polizeinotrufnummer 110 hin.
Für Notfälle nennt die Polizeiliche Kriminalprävention die Rufnummern 110 und 112.
Offizielle Sicherheitsinformation Polizeiliche Kriminalprävention: Körperverletzung .
Polizeiliche Kriminalprävention: Kontakt und Notfallhinweis .
Häusliche Gewalt ist kein gewöhnlicher Beziehungskonflikt
Wenn Gewalt, Drohungen, Einschüchterung oder kontrollierendes Verhalten eine Beziehung prägen, kann direkte Grenzsetzung allein unzureichend sein.
Spezialisierte Beratungsangebote können dabei helfen, Handlungsmöglichkeiten und Schutzoptionen für die konkrete Situation zu prüfen.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 erreichbar.
Nach Angaben des Hilfetelefons ist die telefonische Beratung an 365 Tagen rund um die Uhr verfügbar, kostenlos, vertraulich und anonym.
Bundesweites Beratungsangebot Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – Telefon: 116 016.
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist telefonisch unter 0800 1239900 erreichbar.
Die veröffentlichten Telefonzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr.
Beratungsangebot Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ – Telefon: 0800 1239900.
Sexueller Missbrauch: Selbstbehauptung ersetzt keine Fachhilfe
Bei sexuellem Missbrauch oder einem entsprechenden Verdacht sollte nicht erwartet werden, dass ein Kind, ein Jugendlicher oder eine andere betroffene Person die Situation allein durch Selbstbehauptung löst.
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet Informationen, regionale Hilfeangebote und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch.
Das Hilfe-Telefon ist unter 0800 22 55 530 anonym und kostenfrei erreichbar.
Die derzeit veröffentlichten Telefonzeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 20 Uhr.
Offizielles Hilfeangebot Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch – Hilfe-Telefon: 0800 22 55 530.
Mobbing kann zusätzliche Unterstützung erfordern
Bei wiederholten belastenden Grenzverletzungen kann persönliche Grenzsetzung ein Teil der Reaktion sein, muss aber nicht ausreichen.
Je nach Situation können Vertrauenspersonen, Schule, Arbeitgeber, Personalvertretung, Beratungsstellen oder andere zuständige Stellen einbezogen werden.
Diskriminierung: Kommunikation und institutionelle Rechte unterscheiden
Eine diskriminierende Situation kann eine persönliche Kommunikationsdimension besitzen, zugleich aber institutionelle oder rechtliche Fragen aufwerfen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung zu Diskriminierung und zum rechtlichen Diskriminierungsschutz.
Bundesstelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes .
Belästigung im öffentlichen Raum
Bei Belästigung im öffentlichen Raum kann eine klare Ansprache eine mögliche Handlung sein.
Sie ist jedoch keine Pflicht.
Wenn eine Situation unsicher erscheint, können Abstand, ein belebter oder geschützter Ort, Unterstützung anderer Personen oder das Einschalten zuständiger Stellen die geeignetere Reaktion sein.
Opferhilfe nach Straftaten
Der WEISSE RING bietet Unterstützung für Menschen, die von Straftaten betroffen sind.
Das bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbare Opfer-Telefon hat die Nummer 116 006 und ist an sieben Tagen der Woche von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Opferhilfe WEISSER RING: Opfer-Telefon – Telefon: 116 006.
Kommunikationskonflikt oder Schutzsituation?
| Situation | Kommunikation kann helfen | Zusätzliche Ebene |
|---|---|---|
| Sachlicher Konflikt ohne erkennbare Gefährdung | Anliegen, Grenzen, Bitten, Verhandlung | Je nach Kontext Moderation oder formales Verfahren |
| Wiederholte Grenzverletzungen, Mobbing oder erheblicher Druck | Eine Grenze kann weiterhin benannt werden | Dokumentation, Vertrauenspersonen, Organisation oder Beratung |
| Gewalt, Missbrauch, Drohung oder akute Gefahr | Direkte Kommunikation ist keine Voraussetzung | Schutz, Abstand, Hilfe, Polizei, medizinische oder spezialisierte Unterstützung |
Hilfe holen ist kein Scheitern der Selbstbehauptung
Selbstbehauptung bedeutet nicht, jede Situation allein bewältigen zu müssen.
Hilfe zu holen, eine Situation zu verlassen, eine institutionelle Stelle einzuschalten oder auf eine direkte Aussprache zu verzichten, kann selbst eine verantwortliche Entscheidung sein.
Auch ein Rückzug kann in einer gefährlichen Situation Schutz statt problematische Vermeidung bedeuten.
Die Personas des Buches sind keine Sicherheitsgarantie
Die Szenarien in Kapitel 7 sollen das Buchmodell veranschaulichen.
Gerade bei Gewalt, Missbrauch, Mobbing, Diskriminierung und Belästigung dürfen sie nicht so gelesen werden, als würde eine bestimmte Formulierung einen sicheren Verlauf garantieren.
Reale Situationen können sich hinsichtlich Gefahr, Macht, Abhängigkeit und verfügbarer Hilfsangebote erheblich unterscheiden.
Sieben Fragen, bevor Kommunikation zur Hauptstrategie wird
- Gefahr: Besteht eine unmittelbare körperliche oder andere erhebliche Bedrohung?
- Freiheit: Kann ich tatsächlich frei entscheiden, ob ich widerspreche oder die Situation verlasse?
- Muster: Geht es um einen einzelnen Konflikt oder wiederholte Grenzverletzungen?
- Macht: Bestehen Abhängigkeiten, Drohungen oder erhebliche Machtunterschiede?
- Unterstützung: Welche Personen oder Fachstellen können unterstützen?
- Institution: Gibt es zuständige organisatorische, behördliche oder professionelle Stellen?
- Sicherheit: Wird die Situation durch direkte Konfrontation eher sicherer oder möglicherweise gefährlicher?
Hilfe und Anlaufstellen in Deutschland
| Anliegen | Anlaufstelle | Kontakt |
|---|---|---|
| Akute Bedrohung / Notfall | Polizei beziehungsweise Notruf | 110 beziehungsweise 112 |
| Gewalt gegen Frauen | Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ | 116 016 |
| Gewalt gegen Männer | Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ | 0800 1239900 |
| Sexueller Missbrauch | Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch | 0800 22 55 530 |
| Opfer einer Straftat | WEISSER RING | 116 006 |
| Diskriminierung | Antidiskriminierungsstelle des Bundes | Offizielle Beratungsseite |
Quellen und Anlaufstellen zu dieser Wissensseite
Modellquelle Mathias Ellmann: Die Kunst der gerechten Selbstbehauptung , insbesondere die Anwendungsszenarien aus Kapitel 7.1 bis 7.10 und Kapitel 7.14 der veröffentlichten Fassung des E-Books.
Polizei und Notfall Polizeiliche Kriminalprävention: Körperverletzung .
Gewalt gegen Frauen Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ .
Gewalt gegen Männer Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ .
Sexueller Missbrauch Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch .
Opferhilfe WEISSER RING: Opfer-Telefon .
Diskriminierung Antidiskriminierungsstelle des Bundes .
Der Wissensbereich ist vollständig
Mit dieser Seite sind alle zwölf Fachseiten zu „Die Kunst der gerechten Selbstbehauptung“ veröffentlicht.
Der Wissensbereich behandelt Grundlagen, ethische Abgrenzungen, Kommunikationsdynamiken, Anwendungen und die Grenzen des Buchmodells.