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Quellen und Arbeitsweise

Leserinnen und Leser sollen nachvollziehen können, welche Aussagen auf geltendem Recht, historischen Primärquellen, Fachliteratur oder einer eigenen fachlichen Einordnung beruhen.

Stand: 18. September 2026 · Mathias Ellmann

Redaktioneller Grundsatz:

Quellen dienen dazu, Aussagen nachprüfbar zu machen. Sie ersetzen weder die eigenständige Argumentation noch werden fremde Texte als Vorlage übernommen.

Wo aus mehreren Quellen eine eigene Schlussfolgerung oder ein Modell entwickelt wird, wird diese Ebene als Einordnung kenntlich gemacht.

1. Rechtsquellen

Aussagen über geltendes Recht werden nach Möglichkeit mit amtlichen Quellen verknüpft. Bei deutschem Bundesrecht sind dies insbesondere die amtlichen Gesetzestexte auf „Gesetze im Internet“; bei verfassungsgerichtlichen Aussagen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

2. Historische und philosophische Primärquellen

Aussagen über philosophische Positionen sollen möglichst auf den jeweiligen Originaltext zurückgeführt werden. Moderne Ausgaben und Fachliteratur können ergänzend zur Einordnung dienen.

Primärquelle Immanuel Kant: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ , Berlinische Monatsschrift, 1784, S. 481–494.

Internationales Dokument Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III), 1948

3. Fachliteratur und Modellquellen

Fachliteratur wird verwendet, wenn Begriffe, psychologische Modelle, Entscheidungsprozesse oder philosophische Zusammenhänge vertieft werden. Die bloße Nennung eines Buches bedeutet dabei nicht, dass jede eigene Schlussfolgerung unmittelbar aus diesem Werk stammt.

Wichtig für Modellquellen: Die Herkunft eines Grundmodells und seine spätere Anwendung werden getrennt ausgewiesen. Beim Fünf-Stufen-Modell stammt die verwendete Grundstruktur von Werner Correll. Die Übertragung auf Mündigkeit, gesellschaftliche Ordnung und Verantwortung erfolgt im Buch „Mündiger Bürger statt unmündiger Untertan“.

4. Eigene Einordnungen und Modelle

Das Buch „Mündiger Bürger statt unmündiger Untertan“ verbindet philosophische, psychologische, kommunikative und gesellschaftliche Perspektiven. Solche Verbindungen sind eine eigene Synthese und werden nicht so dargestellt, als seien sie selbst Bestandteil eines Gesetzes oder Wortlaut einer historischen Quelle.

Gleiches gilt für die Übertragung des von Werner Correll beeinflussten Fünf-Stufen-Modells auf Mündigkeit und gesellschaftliche Ordnung. Die Herkunft des Grundmodells und die eigene Übertragung werden voneinander unterschieden.

5. Tatsachen, Wertungen und normative Aussagen

Gerade bei gesellschaftlichen und politischen Themen ist die Unterscheidung wichtig. Eine Aussage darüber, was ein Gesetz bestimmt, ist etwas anderes als eine philosophische Bewertung dessen, was gerecht, wünschenswert oder legitim sein sollte.

Ebene Beispiel Belegform
Tatsache / Rechtslage Was bestimmt eine konkrete Norm? Amtliche Rechtsquelle
Historische Position Was schrieb ein Autor in einem bestimmten Werk? Primärquelle / Quellenedition
Fachliche Erklärung Wie wird ein Modell oder Begriff eingeordnet? Fachliteratur
Eigene Synthese Welche Schlussfolgerung wird aus mehreren Ansätzen entwickelt? Als Einordnung kenntlich machen

6. Aktualität

Rechts- und Onlinequellen können sich verändern. Seiten mit rechtlichen oder zeitabhängigen Aussagen erhalten deshalb einen sichtbaren Bearbeitungsstand. Bei wesentlichen Änderungen sollen die zugrunde liegenden Quellen erneut geprüft werden.

Hinweis: Die Wissensseiten dienen der allgemeinen Information und fachlichen Einordnung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung für einen konkreten Einzelfall.