Der tragische Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im Jahr 2025 hat bundesweit eine intensive Debatte über Sicherheit, Freiheit und den Einsatz moderner Überwachungstechnologien ausgelöst. Im Zentrum dieser Diskussion steht der Vorschlag, Künstliche Intelligenz (KI) zur präventiven Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum einzusetzen – insbesondere zur Verhaltensanalyse und Risikoprognose.
Während Befürworter die Reaktionsgeschwindigkeit, Präzision und Skalierbarkeit von KI-gestützten Systemen hervorheben, warnen Kritiker vor:
einem Eingriff in die Grundrechte durch algorithmisch gestützte Dauerbeobachtung,
dem Verlust demokratischer Kontrolle über sicherheitspolitische Maßnahmen,
sowie einem technokratischen Vertrauensverlust in öffentliche Räume.
Diese Webseite beleuchtet die ethische, rechtliche und sicherheitspolitische Dimension der aktuellen Entwicklungen. Unser Anspruch ist es, Orientierung zu schaffen – jenseits von Reflexen, Polarisierung und vereinfachender Technikbegeisterung.
Zielsetzung dieser Webseite
Im Mittelpunkt steht eine normative Leitfrage:
Unter welchen Bedingungen darf KI zur Überwachung im öffentlichen Raum eingesetzt werden – und wie lassen sich Freiheit und Sicherheit in ein gerechtes Gleichgewicht bringen?
Dabei verbinden wir unterschiedliche Perspektiven:
Pflichtethik nach Kant: Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt eines Algorithmus werden.
Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz: Persönlichkeitsrechte und Transparenz sind unaufgebbar.
Innovationsethik: Technik muss verantwortungsvoll, gerecht und nachvollziehbar gestaltet sein.
Wir verstehen KI nicht als neutrale Maschine, sondern als sozio-technisches Ordnungsinstrument, das politisch verantwortet, rechtlich eingebettet und ethisch reflektiert sein muss.
Aufbau der Webseite
Die Inhalte sind in sieben zentralen Themenbereichen gegliedert. Jeder Abschnitt verbindet Faktenlage, Reflexion und Handlungsoptionen – mit dem Ziel, fundierte Urteilsbildung zu ermöglichen:
Problem & Kontext – Was geschah in Hamburg, und was folgt daraus?
Ethische Analyse – Wie bewerten wir Kontrolle, Würde und Verantwortung?
Rechtlicher Rahmen – Welche Grenzen setzt das Grundgesetz?
Technologische Realität – Was kann KI wirklich?
Alternative Strategien – Welche Optionen gibt es jenseits von Überwachung?
Vertrauensbildung & Dialog – Wie stärken wir das Miteinander im öffentlichen Raum?
Fazit & Ausblick – Welche Weichenstellungen braucht eine gerechte Sicherheitskultur?
Die Webseite versteht sich als interaktive Plattform zur kritischen Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit KI in sensiblen gesellschaftlichen Bereichen. Sie soll Diskussion ermöglichen – und zum Nachdenken anregen.
Problemstellung und gesellschaftlicher Kontext
Die Debatte über KI-basierte Überwachung im öffentlichen Raum spiegelt ein zentrales Spannungsfeld unserer Zeit wider: technologische Machbarkeit versus demokratische Verantwortung. Auslöser ist ein tragisches Ereignis, das nationale Aufmerksamkeit erzeugte – und strukturelle Fragen nach dem richtigen Maß staatlicher Eingriffsgewalt aufwarf.
Der Vorfall: Am 23. Mai 2025 kam es am Hamburger Hauptbahnhof zu einem schweren Messerangriff, bei dem 18 Menschen verletzt wurden, vier davon lebensgefährlich. Die mutmaßliche Täterin, eine 39-jährige deutsche Staatsbürgerin mit psychischer Erkrankung, wurde am Tatort festgenommen und später in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Ermittlungsbehörden schließen politische oder religiöse Motive aus; der Vorfall deutet auf eine akute psychische Krisensituation hin.
Bericht des NDR
Der öffentliche Diskurs verläuft seither entlang folgender gesellschaftlicher Spannungsachsen:
Freiheit vs. Sicherheit: Der berechtigte Wunsch nach Schutz darf nicht zur dauerhaften Einschränkung bürgerlicher Freiheiten führen.
Technologie vs. Urteilskraft: Entscheidungen über Eingriffe in Grundrechte müssen menschlich verantwortet – nicht algorithmisch vorentschieden – werden.
Einzelfall vs. Systemlogik: Ein extremer Vorfall darf nicht zur Normalisierung flächendeckender Überwachung führen.
Diese Fragen gehen über technische Debatten hinaus. Sie berühren das normative Fundament einer offenen Gesellschaft: Wie viel Kontrolle verträgt Demokratie? Und wie viel Vertrauen braucht Sicherheit?
Die daraus resultierenden Herausforderungen lassen sich weder allein technisch lösen noch politisch verordnen. Sie erfordern eine vertiefte ethische Auseinandersetzung mit den zentralen Fragen:
Was dürfen wir tun – nur weil wir es technisch können? Und: Welchen moralischen Maßstäben muss sicherheitspolitische Innovation genügen?
Ethischer Bewertungsrahmen für KI-Überwachung
Eine rein funktionale Bewertung technischer Systeme greift zu kurz. Entscheidend ist die ethische Reflexion über deren Zweck, Wirkung und Legitimität. Dabei sind vier normative Leitlinien zentral, die sich aus klassischen und gegenwartsbezogenen Ethikmodellen ableiten lassen:
1. Menschenwürde & Pflichtethik (nach Kant)
Der Mensch ist Zweck an sich – nicht bloßes Mittel staatlicher Sicherheitslogik. Wenn KI-Systeme Menschen algorithmisch bewerten oder verdachtsunabhängig erfassen, verletzt dies die Selbstzwecklichkeit des Subjekts. Ein solches Vorgehen untergräbt die Idee einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.
2. Gerechtigkeit als Fairness (nach Rawls)
Eine Maßnahme gilt nur dann als gerecht, wenn sie aus der Perspektive des „Schleiers des Nichtwissens“ für alle akzeptabel wäre. Systeme, die unbewusst diskriminieren – etwa durch verzerrte Trainingsdaten oder strukturelle Bias –, widersprechen diesem Grundsatz.
3. Gerechte Selbstbehauptung
Sicherheitspolitik darf nicht auf Entmündigung beruhen. Der öffentliche Raum muss ein Ort sozialer Teilhabe bleiben. Bürger:innen brauchen Schutz ohne pauschale Verdächtigung – und dürfen nicht durch Technik zum Objekt stiller Kontrolle degradiert werden.
4. Verantwortung des technischen Willens
KI-Systeme sind Ausdruck menschlicher Entscheidungen – über Trainingsdaten, Zielgrößen und Schwellenwerte. Wer sie entwickelt oder einsetzt, trägt Verantwortung für deren gesellschaftliche Wirkung. Technologische Macht muss normativ gebunden bleiben.
Die ethische Bewertung verlangt mehr als rechtliche Konformität. Sie verlangt moralische Rechenschaft: für das, was Systeme tun – nicht nur für das, was sie ermöglichen.
Rechtlicher Rahmen und staatliche Verantwortung
Der Einsatz KI-gestützter Überwachungssysteme an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen stellt eine erhebliche Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse dar. Dabei ist zu prüfen, ob und wie solche Maßnahmen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen, europarechtlichen Vorgaben und dem demokratischen Selbstverständnis in Einklang stehen.
Grundrechtliche Schutzgüter
Artikel 1 GG – Menschenwürde: Jede Form automatisierter Erfassung, Bewertung oder Klassifikation darf den Menschen nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradieren.
Artikel 2 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Die algorithmische Auswertung personenbezogener Verhaltensdaten berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Artikel 10 GG – Vertraulichkeit der Kommunikation: Auch nonverbale Verhaltensmuster können Rückschlüsse auf Kommunikation zulassen – mit Folgen für das öffentliche Vertrauen.
Verhältnismäßigkeit und Gesetzesvorbehalt
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf kein Grundrechtseingriff ohne gesetzliche Grundlage erfolgen. Zudem müssen Eingriffe geeignet, erforderlich und angemessen sein. Symbolpolitik zur Beruhigung öffentlicher Debatten ist keine rechtlich tragfähige Grundlage.
Rechtsstaatliche Mindestanforderungen:
Klare gesetzliche Eingriffsnormen
Nachvollziehbare Dokumentation der Systemlogik
Prüfmechanismen bei fehlerhafter oder diskriminierender KI-Entscheidung
Rechenschaftspflicht von Entscheidungsträger:innen
Demokratische Kontrolle und politische Verantwortung
Die Einführung von Überwachungstechnologien darf nicht im technokratischen Schatten vollzogen werden. Vielmehr ist eine breit legitimierte politische Entscheidung notwendig – mitsamt öffentlicher Debatte, parlamentarischer Kontrolle und unabhängiger Evaluation.
Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Grundsatz: Kein Eingriff ohne Rechtfertigung – keine Technologie ohne Transparenz.
Technologische Realität – Was kann KI wirklich?
Die Hoffnung, dass Künstliche Intelligenz gesellschaftliche Probleme wie Gewalt, Kriminalität oder Unsicherheit lösen könne, beruht oft auf überhöhten Erwartungen. In der Realität zeigt sich: KI ist kein neutraler Orakelmechanismus, sondern ein produkt menschlicher Entscheidungen – mit Stärken, Schwächen und systemischen Verzerrungen.
Wie funktioniert KI-gestützte Überwachung?
Systeme zur intelligenten Videoanalyse kombinieren Kameraaufnahmen mit Algorithmen zur Verhaltensmustererkennung, Personenzählung, Objekterkennung oder Bewegungsanalyse. In Echtzeit wird versucht, „auffällige“ Muster zu identifizieren – z. B. rennende Personen, ungewöhnliches Stehenbleiben, Verlassen von Gepäckstücken oder Nähe zu „gefährdeten Zonen“.
Datenbasis: Trainingsdaten definieren, was als „normal“ oder „auffällig“ gilt – oft mit impliziten Vorannahmen und Vorurteilen.
Systemlogik: Entscheidungen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, nicht auf Kausalität oder Kontextverständnis.
Fehlersensitivität: Systeme erzeugen Falsch-Positiv-Raten, die reale Konsequenzen haben – etwa Verdachtsmomente gegen Unbeteiligte.
Grenzen der KI in sicherheitskritischen Kontexten
Der Einsatz in Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen öffentlichen Räumen wirft spezifische Probleme auf:
Kontextblindheit: KI erkennt Muster – aber versteht keine Intentionen oder sozialen Bedeutungen.
Bias und Diskriminierung: Systeme können marginalisierte Gruppen häufiger als „auffällig“ klassifizieren – etwa durch Trainingsdaten oder Auswahlmetriken.
Privatsphäreverletzung: Biometrische Verfahren wie Gesichtserkennung greifen tief in Persönlichkeitsrechte ein – selbst wenn keine Daten gespeichert werden.
Der kritische Blick auf die technologischen Voraussetzungen ist kein Pessimismus, sondern Voraussetzung verantwortungsvoller Gestaltung. Denn: Wo KI versagt, übernimmt oft kein Mensch die Verantwortung.
Alternative Strategien zur Sicherheit im öffentlichen Raum
Sicherheit muss nicht zwangsläufig durch technologische Kontrolle hergestellt werden. Eine reflektierte Sicherheitsstrategie beruht auf Vertrauen, Präsenz und sozialer Verantwortung – nicht auf permanenter Überwachung. Dieser Abschnitt stellt alternative Maßnahmen vor, die effektiver, menschenfreundlicher und demokratiekonformer sind.
1. Präsenzbasierte Gefahrenprävention
Polizeiliche Sichtbarkeit: Regelmäßige Fußstreifen zeigen nachweislich deeskalierende Wirkung und stärken das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Professionalisierte Sicherheitsdienste: DB-Wachpersonal mit sozialpsychologischer Schulung kann kritische Situationen frühzeitig erkennen und angemessen intervenieren.
Direkte Ansprechbarkeit: Menschen suchen Kommunikation – nicht Kontrolle. Eine ansprechbare Sicherheitsstruktur erhöht die soziale Kohäsion.
2. Soziale Architektur & Prävention
Gestaltung sicherer Räume: Offene Sichtachsen, gute Beleuchtung und barrierearme Infrastrukturen verringern das Unsicherheitsgefühl.
Sozialarbeit & Präventionsdienste: Mobile Teams mit psychologischer und sozialpädagogischer Ausbildung wirken präventiv – besonders bei vulnerablen Gruppen.
Partizipative Sicherheitspolitik: Beteiligung von Bürger:innen stärkt Akzeptanz und Vertrauen in Maßnahmen – und verhindert technokratische Übersteuerung.
3. Dezentralisierung & Selbstermächtigung
Schulung statt Steuerung: Mitarbeiter:innen der Bahn, Sicherheitsdienste und engagierte Bürger:innen können durch Schulungen in Deeskalation und „gerechter Selbstbehauptung“ befähigt werden, selbst aktiv zu werden.
Flexibilität statt Automatik: Menschliche Beurteilung erlaubt situationsbezogene Entscheidungen – Technik agiert oft rigide und schematisch.
Verantwortung statt Übertragung: Verantwortung darf nicht an Maschinen delegiert werden – sie gehört in die Hände des Menschen.
Wer Sicherheit ernst meint, muss den Menschen ernst nehmen – als Subjekt mit Urteilskraft, als Mitgestalter urbaner Lebensräume und als Partner in der Prävention. Technologische Systeme können unterstützen – aber sie ersetzen kein Vertrauen.
Vertrauensbildung & Dialog im öffentlichen Raum
Vertrauen
1. Bürgerbeteiligung als Sicherheitsfaktor
Partizipative Prozesse: Sicherheitsstrategien sollten in öffentlichen Foren diskutiert und gemeinsam mit Bürger:innen entwickelt werden – nicht technokratisch verordnet.
Einbindung Betroffener: Pendler, Anwohner und lokale Gewerbetreibende kennen ihren Raum. Ihre Einschätzungen müssen in Sicherheitskonzepte einfließen.
Kooperation statt Konfrontation: Sicherheit entsteht durch gemeinsames Engagement – nicht durch Misstrauen zwischen Staat und Bevölkerung.
2. Transparenz als Grundbedingung für Vertrauen
Klare Kommunikation: Welche Daten werden erfasst? Wer hat Zugriff? Was passiert im Ernstfall? Transparenz über Funktionsweise schafft Legitimität.
Vertrauenswürdige Institutionen: Nur Behörden mit nachvollziehbarem Handeln genießen dauerhaft Vertrauen. Technische Systeme müssen kontrollierbar sein.
Offenlegung von Algorithmen: Wenn KI eingesetzt wird, muss deren Logik prüfbar, erklärbar und begrenzt sein – kein schwarzer Kasten.
3. Sicherheit als soziale Beziehung
Soziale Nähe fördern: Menschen fühlen sich dort sicher, wo sie sich gesehen, gehört und ernst genommen fühlen – nicht überwacht.
Signal der Achtung: Wer Sicherheit ohne Misstrauen praktiziert, sendet ein Signal: Du bist Teil dieses Raums, nicht potenzielles Risiko.
Präsenz statt Distanz: Vertrauen wächst durch Begegnung, nicht durch Kameras. Der Mensch ist Träger der Ordnung – nicht ihr Objekt.
Der öffentliche Raum ist nicht nur Verkehrsfläche, sondern sozialer Resonanzraum. Vertrauen ist dort nicht Beiwerk, sondern Voraussetzung. Eine vorausschauende Sicherheitspolitik baut Brücken der Verantwortung, keine Festungen der Kontrolle.
Fazit & Ausblick: Weichenstellungen für eine gerechte Sicherheitskultur
Die Diskussion um KI-gestützte Überwachung am Hamburger Hauptbahnhof ist mehr als eine Reaktion auf ein tragisches Einzelfallereignis – sie ist ein Stresstest für den demokratischen Rechtsstaat. Technik darf niemals Selbstzweck sein, sondern muss sich stets an den Maßstäben von Würde, Verantwortung und Transparenz messen lassen.
Grundsatz: Nicht das Vorhandensein von Technologie entscheidet über ihren Einsatz, sondern ihre ethische und rechtsstaatliche Legitimation.
Leitlinien für eine verantwortungsvolle Sicherheitsarchitektur
Menschenzentriert: Technik muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt. Seine Freiheit ist Ausgangs- und Zielpunkt jeder Maßnahme.
Demokratisch kontrolliert: Kein technisches System darf in rechtsfreie Grauzonen vordringen. Transparenz, Rechenschaft und klare Eingriffsnormen sind unverzichtbar.
Verhältnismäßig: Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer einer konkreten Gefahrenlage und einer nachvollziehbaren Notwendigkeit.
Sozial eingebettet: Sicherheit entsteht durch Vertrauen, Aufklärung und Teilhabe – nicht durch technische Überwältigung.
Die eigentliche Entscheidung ist nicht technischer, sondern gesellschaftspolitischer Natur: Wollen wir eine Öffentlichkeit, die von Prävention durch Vertrauen lebt – oder von Prognose durch Kontrolle?
Weichenstellung: Sicherheitspolitik im KI-Zeitalter darf nicht durch Angst, sondern muss durch verantwortete Freiheit geprägt sein.
Diese Webseite ist ein Beitrag zur kritischen Aufklärung. Sie lädt ein zum Mitdenken, Mitreden – und zum Eintreten für eine Sicherheitskultur, die nicht misst, sondern achtet.
Denn die wichtigste Infrastruktur unserer Demokratie ist das gegenseitige Vertrauen.
Binns, R. (2018): „Fairness in Machine Learning: Lessons from Political Philosophy.“ In: Proceedings of Machine Learning Research, Vol. 81, S. 1–11.
– Diskutiert philosophische Ansätze zur Fairness und Diskriminierung in algorithmischen Entscheidungssystemen und bildet damit eine zentrale Grundlage für die ethische Bewertung von KI in sicherheitsrelevanten Kontexten.
Rawls, J. (1971): A Theory of Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press.
– Liefert ethische Prinzipien zur Bewertung von Gerechtigkeit und Fairness, insbesondere bei Eingriffen in Grundrechte und Freiheitsräume durch Überwachungstechnologien.
Kant, I. (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Reclam-Ausgabe, diverse Verlage.
– Philosophische Grundlage für die Forderung nach einer menschenzentrierten und würdewahrenden Gestaltung von KI-Systemen.
Bundesverfassungsgericht (2008): Urteil zur Online-Durchsuchung. BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.02.2008.
Urteil im Volltext
– Rechtliche Referenz zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit staatlicher Überwachungsmaßnahmen.
Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB): Leitlinien zu KI und Datenschutz.
EDPB-Leitlinien
– Definiert Datenschutzstandards und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI, insbesondere relevant für personenbezogene Datenverarbeitung im öffentlichen Raum.
Bundesregierung (2023): Strategie Künstliche Intelligenz – Fortschreibung 2023.
Website der KI-Strategie
– Stellt politische Leitlinien zur Gestaltung und Regulierung von KI-Anwendungen bereit, die für die Diskussion der politischen Verantwortung zentral sind.
Ellmann, M. (2024): Die Kunst der gerechten Selbstbehauptung – Wie man Klarheit, Respekt und Verantwortung vereint.
Zur Buchseite
– Beschreibt praktische Handlungsansätze für einen respektvollen Umgang miteinander im öffentlichen Raum und bildet damit eine Grundlage für alternative Sicherheitsstrategien ohne technologische Überwachung.
Zusammenfassung: Die genannten Quellen schaffen ein umfassendes Verständnis der ethischen, rechtlichen und gesellschaftspolitischen Implikationen beim Einsatz von KI-Systemen zur Überwachung. Sie bilden die Grundlage für die kritische Reflexion und Argumentation dieses Artikels zur Balance zwischen Sicherheit, Freiheit und Verantwortung.